Petition: Legale Freitodhilfe - Kein neuer Verbotsparagraf 217 StGB! #Sterbehilfe

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Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) hat auf Open Petition eine Petition gestartet, in der sie sich gegen einen neuen § 217 StGB wendet.

Am 26. Februar 2020 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass "das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen". Damit erklärte das Gericht den § 217 StGB für nichtig. Seitdem steht jedem - nicht nur kranken oder alten Menschen – das Recht zu, zu jeder Zeit, aus dem Leben zu scheiden. Und: Jeder Sterbewillige hat hierbei die Freiheit, sich ärztliche Hilfe zu suchen.

Die Richter*innen stellten es dem Gesetzgeber jedoch frei, die Sterbehilfe in ein neues Gesetz zu fassen. Inzwischen liegen drei fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe für eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe vor. Vor allem einer der Gesetzentwürfe sieht zahlreiche Restriktionen für sterbewillige Menschen vor.

Wir dokumentierten die Petition hier im Wortlaut:

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Freitodhilfe bedeutet Selbstbestimmung am Lebensende

Deshalb: JA zu Selbstbestimmung am Lebensende! NEIN zu einem neuen § 217 StGB.

Viele Menschen, die ihr Leben selbstbestimmt mit der Hilfe eines Dritten beenden wollen, stoßen bei der Suche nach freitodbegleitenden Ärzten auf Skepsis und Unwissenheit. Oftmals wird von einem juristischen Graubereich gesprochen. Dies ist falsch! Der vorhandene Rechtsrahmen reicht völlig aus, um Suizidhilfe (#Sterbehilfe) im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (Februar 2020) sicherzustellen.

Wie das Bundesverfassungsgericht bekräftigte, hat Jeder das Recht auf Beendigung seines Lebens mit freiwilliger Hilfe eines Dritten. Voraussetzung dafür: Die Freiverantwortlichkeit und Dauerhaftigkeit des Sterbewunsches. Auch die Tatherrschaft liegt ausschließlich beim Sterbewilligen.

Begründung

Eine mögliche gesetzliche Regelung sollte daher – bei Wahrung der Gewissensfreiheit der Freitodbegleiter – vor allem die Selbstbestimmung der Freitodwilligen stärken. Nötig ist in diesem Zusammenhang eine Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes.

Ziel muss es sein, harte Suizide zu verhindern und wohlerwogene Freitode zu ermöglichen. Daher lehnen wir jede Form der Einengung des Bundesverfassungsgerichts-Urteils ab und appellieren an die Politik, diesem im Rahmen einer möglichen Gesetzgebung vollauf gerecht zu werden.

DGHS hat Forderungen für humane Suizidhilfe vorgestellt im Berliner Appell: https://www.dghs.de/fileadmin/content/07_presse/01_Presseerklaerungen/pdf/Berliner_Appell.pdf

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Hier gehts zur Petition auf Open Petition.