Stoppt die stetige Steigerung der Staatsleistungen! In diesem Jahr fast 600 Millionen Euro für die Kirchen

Bund für Geistesfreiheit München protestierte am 12. April 2021 vor dem Erzbischöflichen Palais in der Münchner Kardinal-Faulhaber-Straße gegen Staatsleistungen.
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Recherchen der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union e.V. (HU) haben ergeben: Auch in diesem Jahr steigen die Staatsleistungen an die evangelische und katholische Kirche kontinuierlich an. In diesem Jahr werden nach Haushaltsplänen die Länder – mit Ausnahme von Hamburg und Bremen – den beiden Kirchen rund 594 Millionen Euro überweisen. Eine neue Rekordsumme in einem stetigen Aufwärtstrend. Zum wiederholten Male fordert deshalb die HU den Bund und die Länder auf, endlich die Staatsleistungen an die Kirchen einzustellen. Wir dokumentieren ihre Pressemitteilung vom 11. Mai 2022:
 

Die Koalition in Berlin hat die Ablösung der Staatsleistungen an die evangelische und die katholische Kirche angekündigt, was die Verfassung seit über 100 Jahren verlangt. Gleichzeitig steigt die Höhe eben dieser Staatsleistungen in den Ländern unaufhörlich: Um 13 Millionen Euro auf 594 Millionen Euro in diesem Jahr. Davon entfallen etwa 59 % auf die evangelische und 41 % auf die katholische Kirche. Das sehen die Haushaltspläne der Bundesländer (außer Bremen und Hamburg) vor, die die Humanistische Union (HU) seit Jahren auswertet. Auffällig ist, dass auch in diesem Jahr bei den Haushaltsberatungen in keinem einzigen Bundesland die Abgeordneten die Staatsleistungen angesprochen, geschweige denn kritisch diskutiert haben. Auch nicht in den Ländern, die – gemessen an ihrer Einwohnerzahl – extrem viel Geld für die beiden Kirchen vorsehen, wie z.B. in Sachsen-Anhalt (40 Millionen Euro), Rheinland-Pfalz (66 Millionen Euro), Thüringen (28 Millionen Euro) oder Baden-Württemberg (137 Millionen Euro). Seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes ergeben sich kumuliert Zahlungen der 14 Länder von über 20 Milliarden Euro.

Angesichts stark schrumpfender Mitgliederzahlen dürfte der eigene Finanzbedarf der Kirchen deutlich zurückgegangen sein. Für ihre gesellschaftlich nützlichen, sozialen Aktivitäten in Krankenhäusern, Schulen , Kindergärten, Pflegeeinrichtungen, beim Denkmalschutz und in der Entwicklungshilfe werden sie ohnehin auf andere Weise nahezu vollständig öffentlich finanziert und genießen darüber hinaus umfangreiche Steuer- und Abgabenprivilegien. Nach Auffassung der Humanistischen Union gibt es seit Jahren keinen Sachgrund mehr für die Weiterzahlung der Staatsleistungen. Auch gehört die Mehrheit der Steuerzahler inzwischen nicht mehr der evangelischen oder der katholischen Kirche an.
Ihnen ist – so die Humanistische Union– nicht länger zuzumuten, weiterhin die institutionelle Förderung exklusiv dieser Religionsgemeinschaften mit jährlichen Steigerungsraten aus allgemeinen Steuermitteln mit zu finanzieren!

Hintergrundinformationen

Die Humanistische Union setzt sich seit Jahren für eine Ablösung der Staatsleistungen ein. Dazu veröffentlicht sie seit 2011 jährlich die aktuellen Zahlen der Staatsleistungen an die beiden Kirchen. Zuvor hatten Vertreter des Bundes und der Länder lange Zeit behauptet, sie könnten nicht über die von der Verfassung gebotene Aufhebung der Staatsleistungen verhandeln, weil unklar sei, wie viel der Staat bereits gezahlt habe.
Die Aufschlüsselung der Staatsleistungen im Einzelnen (evangelisch-  katholisch, Bundesländer, Einwohner,  Kirchenangehörige) ergibt sich aus der Tabelle.

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